Allgemeine Geschäftsbedingungen
PrimeRide, betrieben durch Jamil Houssein unter der Marke General Service — Luzern. Stand: Juli 2026.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Mietverträge über Personenwagen (PKW) sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen Jamil Houssein, handelnd als Selbständigerwerbender unter der Marke PrimeRide (General Service) (nachfolgend Vermieter), und dem Kunden (nachfolgend Mieter). Andere Fahrzeugtypen (z. B. Motorräder/Roller) sind nicht Gegenstand dieser AGB. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages anerkennt der Mieter diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil.
2. Berechtigte Fahrer und Mindestalter
- Mindestalter: Das Mindestalter für die Miete eines Personenwagens beträgt 18 Jahre.
- Führerausweis: Der Mieter muss beim Mietantritt einen in der Schweiz gültigen und für die Fahrzeugklasse zugelassenen Führerausweis im Original vorlegen.
- Drittfahrer: Die Nutzung des Fahrzeugs ist ausschliesslich dem im Mietvertrag namentlich genannten Mieter sowie einem eingetragenen Zweitfahrer gestattet. Die Weitergabe an nicht eingetragene Drittpersonen ist strikt untersagt und führt zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
3. Fahrzeugnutzung und Verbote
Das Fahrzeug ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Dem Mieter ist es insbesondere untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
- Für Lernfahrten, motorsportliche Veranstaltungen oder Fahrten auf Rennstrecken.
- Zur gewerblichen Personen- oder Warenbeförderung (z. B. Uber, gewerbliche Kuriere), ausser dies wurde schriftlich vereinbart.
- Zur Weitervermietung oder Untermiete.
- Für Fahrten im Zustand der Fahruntüchtigkeit (Alkoholgrenze 0.0‰, Drogen- oder Medikamenteneinfluss).
Auslandfahrten sind innerhalb Europas (EU/EWR) sowie im Vereinigten Königreich gestattet. Darüber hinausgehende Fahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Zudem gilt in allen Fahrzeugen ein absolutes Rauchverbot. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet.
4. Mietpreis, Kaution und Stornierung
- Zahlung: Der Mietpreis sowie die vereinbarte Kaution sind vor der Fahrzeugübergabe vollständig zu leisten.
- Kaution: Sicherheit für nachträgliche Kosten (z. B. Treibstofffehlmengen, Neuschäden, administrative Aufwände), wird nach schadenfreier Rückgabe verrechnet oder erstattet. Höhe je nach Alter: unter 22 Jahre CHF 500.–, 22 bis 40 Jahre CHF 300.–, ab 41 Jahre CHF 200.–.
- Stornierung: Bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenlos. Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt wird eine Pauschale von CHF 200.– fällig.
5. Übergabe und Rückgabe
- Zustand: Das Fahrzeug wird dem Mieter in verkehrssicherem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand übergeben. Bestehende Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
- Verspätung: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache haftet der Mieter für den entstandenen Nutzungsausfall.
- Reinigung: Wird das Fahrzeug in extrem verschmutztem Zustand (innen oder aussen) zurückgebracht, wird eine Reinigungspauschale von mindestens CHF 150.– erhoben.
6. Haftung, Schäden und Versicherungsselbstbehalt
Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert (Selbstbehalte gemäss Mietvertrag Ziff. 10). Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Schaden haftet der Mieter bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.
Der Mieter haftet unbegrenzt (trotz Kaskoversicherung) für alle Schäden, die durch:
- Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Missachtung von Rotlichtern, überhöhte Geschwindigkeit gemäss "Via Sicura"-Gesetzgebung).
- Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
- Missachtung der Fahrzeughöhe/-breite (z. B. in Parkhäusern oder Unterführungen).
- Unsachgemässe Handhabung (z. B. Falschtankung, Ignorieren von Warnleuchten) entstehen.
7. Verhalten bei Unfall, Panne und Diebstahl
- Bei jedem Unfall, Diebstahl, Brand oder Wildschaden ist der Mieter verpflichtet, sofort den Vermieter telefonisch zu benachrichtigen.
- Bei Unfällen mit Drittbeteiligung oder Diebstahl ist zwingend die Polizei beizuziehen. Der Mieter darf vor Ort keine Haftungsansprüche anerkennen.
- Ein europäisches Unfallprotokoll ist in jedem Fall vollständig auszufüllen und dem Vermieter bei der Rückgabe auszuhändigen.
8. Verkehrsregeln und Bussen
- Der Mieter haftet vollumfänglich für alle während der Mietzeit von ihm verursachten Verkehrsregelverletzungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken.
- Gehen dem Vermieter nachträglich behördliche Strafbefehle oder Bussenüberweisungen zu, werden dem Mieter die Kosten der Busse zuzüglich einer administrativen Bearbeitungsgebühr von CHF 40.– pro Busse in Rechnung gestellt. Die Daten des Mieters werden an die Behörden weitergeleitet.
9. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Vermieters (Luzern).
Gut zu wissen: Diese AGB sind integrierender Bestandteil des PrimeRide Mietvertrags Auto. Bei Fragen erreichst du uns direkt per WhatsApp oder Telefon unter 076 388 88 81.